Herzlich Willkommen bei der Firma Jens Fischer - Bäder und Heizungen

Unsere Firma wurde am 01.04.1991 gegründet. Als Handwerks-Meisterbetrieb der Innung "Sanitär-Heizung-Klima" Leipzig hat bei uns Qualitätsarbeit noch Tradition. Wir bieten Ihnen den kompetenten Service von der Planung bis zum Kundendienst und beraten Sie gern als kompetenter Partner hinsichtlich Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Ihre Zufriedenheit ist das wichtigste Ziel unserer Firma.

  1. Die Partnerfirmen für zuverlässige Ausführung und erstklassige Handwerksarbeit
  2. Grundfoss ALPHA2- Keine Qual der Wahl
  3. Handwerkermarke

12.07.2010 - BAFA Solarförderung geht weiter!

nachdem am vergangen Mittwoch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Entsperrung der 115 Mio. € im Marktanreizprogramm zugestimmt hat, ist das Förderprogramm ab heute wieder geöffnet. Die neue Förderrichtlinie musste kurzfristig auf das verfügbare Budget in 2010 und 2011 angepasst werden. Dies erfolgte jedoch ohne Beteiligung der Wirtschaftskreise. Die BAFA nimmt ab heute Förderanträge nach der neuen Richtlinie an. Die Anträge werden heute noch unter www.bafa.de veröffentlicht - die Richtlinie liegt bereits jetzt vor. Alle näheren Informationen zum weiteren Verfahren, insbesondere zum Umgang mit den Anträgen sowie die neue Richtlinie sowie weitere Informationen sind unter www.erneuerbare-energien.de, Stichwort "Marktanreizprogramm" abrufbar. Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de


11.02.2010 - Freistaat Sachsen beendet die Förderung für den Austausch alter Heizkessel

Für eine Antragstellung zum Heizkesseltausch steht für Privatpersonen leider kein Kontingent mehr zur Verfügung (Stand: 11.02.2010, 18.00 Uhr).
Unternehmen (KMU), Kommunen und Landkreise können auch zukünftig Anträge zum Heizkesseltausch stellen.
Für folgende Fördergegenstände können derzeit keine Anträge mehr entgegengenommen werden:

* Fotovoltaikanlagen
* Solarkollektoranlagen
* Heizkesselaustausch durch Privatpersonen
* Pelletkessel
* energetische Nutzung fester Biomasse >100 kW; Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke; Innovative Klimatisierung mit Erdwärme
* Biogasanlagen
* Modell und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbare Energien

Für alle anderen Vorhaben ist eine Antragstellung unverändert möglich.

www.sab.sachsen.de

Antragsformular
    (Heizgerät und Solar jeweils einzeln beantragen!)

Abrufformular
    (Fördermittel für Heizgerät und Solar jeweils einzeln abrufen und bei gleichzeitiger BAFA-Förderung Förderhöhe beachten!)

KfW-Pumpenprämie vom Staat zum 31. März 2010 beendet

Ein zum 1. April 2009 gestartetes Förderprogramm der Bundesregierung belohnte bis jetzt den Austausch von alten ungeregelten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A mit einer staatlichen Pumpenprämie. Durch das Stromsparpotenzial der neuesten Pumpengeneration von rund 80 Prozent bringt ein flächendeckender vorfristiger Austausch ungeregelter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen den Verbrauchern nach Wilo-Berechnungen ein Einsparpotenzial von rund 1,6 Milliarden Euro und dem Klima eine Entlastung um fünf Millionen Tonnen CO2 im Jahr.

Was wird gefördert?
Unter anderem - als eigenständige Maßnahme - der Einbau von Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A) in Heizungsanlagen von bestehenden Wohngebäuden (der hydraulische Abgleich ist nicht Voraussetzung).

Wer kann Anträge stellen?
Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

In welchem Umfang kann gefördert werden?
Der Zuschuss beträgt 25% der Kosten pro Maßnahme. Liegen die Kosten für den Einbau einer Hocheffizienzpumpe unter € 400,- beträgt der Zuschuss € 100,-.

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragsstellung erfolgt nach Durchführung des Pumpeneinbaus. Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Rechnungsdatum bei der KfW gestellt werden. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden. Die Förderprogrammnummer lautet 431 und endet zum 31. März 2010.

Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ab 01.04.2009

Antrag auf Gewährung Zuschuss Prog431 ausfuellbar

Förderantrag Muster

Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen

Sei es die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, die Modernisierung des Badezimmers oder Arbeiten an Dach und Fassade: Handwerkerleistungen können ab 2009 mit bis zu 1200 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass....

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Hydraulischer Ableich von Heizungsanlage

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
Das wird durch genaue Planung, überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (etwa voreinstellbare Thermostatventile oder Strangdifferenzdruckregler).
Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit optimalem Anlagendruck und damit mit optimal niedriger Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten.

www.hydraulischer-abgleich.de

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